BDF-Info 10/2015

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen,

das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur Rheinland-Pfalz hat mit Rundschreiben vom 6. Mai 2015 eine Vorgriffsregelung zur Einräumung eines bezahlten Freistellungsanspruchs zur kurzzeitigen Pflegeorganisation erlassen. Die Regelung erfolgt im Vorgriff auf die beabsichtigte Änderung der Urlaubsverordnung.