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05.05.2015 | BDF-Info 09/2015
Heutiges Bundesverfassungsgerichtsurteil zur Besoldung im öffentlichen Dienst
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen,
der dbb rheinland-pfalz hat informiert, dass ein erstes Urteil (im Richterbereich) gefällt wurde. Der Gesetzgeber auf Landes- und Bundesebene muss die Besoldung der Richter und Beamten auf einem amtsangemessenen Niveau halten. Eine faire Teilhabe an der allgemeinen wirtschaftlichen sowie finanziellen Entwicklung muss garantiert sein. Das hat das Bundesverfassungsgericht mit seinem Urteil zur Richterbesoldung erneut bekräftigt und konkretisiert durch die Vorgabe einer neuen Drei-Stufen-Prüfung und fünf Vergleichsparametern (siehe Anlage).
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