BDF-Info
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07.05.2015 | BDF-Info 10/2015
Freistellungsanspruch zur kurzzeitigen Pflegeorganisation
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen,
das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur Rheinland-Pfalz hat mit Rundschrei-ben vom 6. Mai 2015 eine Vorgriffsregelung zur Einräumung eines bezahlten Freistellungs-anspruchs zur kurzzeitigen Pflegeorganisation erlassen. Die Regelung erfolgt im Vorgriff auf die beabsichtigte Änderung der Urlaubsverordnung.
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