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08.02.2023 | BDF-Info 1/2023

Höhere Entschädigungen für den Einsatz privater KFZ

Kabinett beschließt gesetzliche Regelungen

Das Rheinland-pfälzische Kabinett hat am 07.02.2023 den Gesetzentwurf zur Neuregelung der reise- und umzugskostenrechtlichen Vorschriften beschlossen. „Aufgrund der aktuellen Kostenentwicklungen wollen wir die Entschädigungssätze für Dienstreisen mit dem privaten Kraftfahrzeug anheben, den Zuschlag für Fahrten auf besonders schwierigen Wegstrecken und die Tagegeldsätze erhöhen“, sagte Finanzministerin Doris Ahnen.

Unter anderem sollen die Kilometersätze bei der Wegstreckenentschädigung um jeweils 3 Cent je Kilometer, bei zweirädrigen Kraftfahrzeugen um jeweils 2 Cent je Kilometer angehoben werden. Der Zuschlag für besonders schwierige Wegstrecken soll wegen der anhaltend höheren Verschleißerscheinungen um 11 Cent auf 12 Cent je Kilometer steigen. Ebenso sollen die Tagegeld- und die Trennungstagegeldsätze ansteigen.

Der Beschluss des Landtages muss noch erfolgen. Die nächste Sitzung findet am ersten und zweiten März statt.

Die langjährigen intensiven Bemühungen durch den BDF führen nun endlich zu einer verbesserten Entschädigung des Einsatzes privater Fahrzeuge.