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04.02.2022 | BDF-Info 2/2022

Personalrat nach Ablauf der Wahlanfechtungsfrist rechtmäßig im Amt

20.01.2022
Verwaltungsgericht Mainz

Fehler einer Personalratswahl können nur innerhalb der Frist eines Wahlanfechtungsverfahrens (gerichtlich) geltend gemacht werden. Dies entschied das Verwaltungsgericht Mainz.

Nach Durchführung der Wahl zum Personalrat in einer Behörde des Landes und konstituierender Sitzung des neu gewählten Personalrats im Mai 2021 war aufgefallen, dass die Niederschrift des Wahlvorstands über das Wahlergebnis eine Differenz zwischen der Anzahl der abgegebenen und der ausgezählten Stimmen aufwies. Eine in der Dienststelle vertretene Gewerkschaft stellte daraufhin im Juli 2021 bei Gericht einen Antrag auf Feststellung, dass das Ergebnis der Personalratswahl – bei einem im übrigen ordnungsgemäß durchgeführten Wahlverfahren – in rechnerischer Hinsicht fehlerhaft ermittelt und deshalb zu berichtigen sei.

Das Verwaltungsgericht lehnte den Antrag als unzulässig ab.

 

... Sie finden die vollständige Information in der Anlage ...

BDF-Info_2022_02_Verwaltungsgericht_Personlrat.pdf
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