Im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit im öffentlichen Dienst besteht für BDF Mitglieder die Möglichkeit Rechtsschutz in Anspruch zu nehmen. Der Rechtsschutz wird von den Juristen des Deutschen Beamtenbundes wahrgenommen.
Er umfasst:
- die Rechtsberatung und
- den Verfahrensrechtsschutz.
Die Rechtsberatung beinhaltet die schriftliche oder mündliche Erteilung eines Rates oder einer Auskunft, oder die Erstellung eines Rechtsgutachtens. Der Verfahrensrechtsschutz umfasst die rechtliche Vertretung in gerichtlichen Verfahren.
In Disziplinar- und Strafverfahren sowie bei Ordnungswidrigkeiten wird Verfahrensrechtsschutz gewährt. Es sei denn, dass es sich um ein vorsätzlich begangenes Delikt handelt. Verfahrensrechtsschutz soll nur zum Tragen kommen, wenn die Rechtsverfolgung hinreichend Aussicht auf Erfolg hat.
Rechtsberatung und Verfahrensrechtsschutz sind kostenlos.
Näheres regelt die Rahmenrechtsschutzordnung für den Deutschen Beamtenbund und die Tarifunion.
Wenden Sie sich bei Fragen zum Rechtsschutz an:
Landesvorsitzender / Geschäftsstelle
Jochen Raschdorf
Dorfstraße 20
55595 Münchwald
Tel.: 06706/913474
mobil: 0175/8998970
Fax: 06706/915760
email: info@bdf-rlp.de
email: jraschdorf@bdf-rlp.de (persönlich)